Mit den Hanwerkerleistungen ist es ähnlich wie mit den Haushaltsnahen Dienstleistungen:
Auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten können Sie steuerlich absetzen, und zwar werden 20% der Kosten direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Begünstigt sind allerdings nur die Arbeitskosten einschließlich evtl. in der Rechnung enthaltener Maschinen und Fahrtkosten. Materialkosten und andere Positionen werden nicht angerechnet. Immerhin können Sie auf diese Weise bis zu 6.000€ Handwerkerleistungen absetzen, und Ihren Einkommenssteuerbetrag damit um bis zu 1.200€ reduzieren. Dieses ist 1x im Jahr möglich.
Das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministerium der
Finanzen vom 09.11.2016 enthält in der Anlage 1 eine beispielhafte
Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen
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